afc-solution, clevere Lösungen für Computer und Netzwerk
afc-solution, clevere Lösungen für Computer und Netzwerk

afc-solution - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich und Geltung

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der afc-solution GmbH, St. Gallen (im folgenden: afc-solution AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für Informatikdienstleistungen. Dazu gehören Beratung, Unterstützung (Support von eigener und fremder Soft- und Hardware), Schulung und Projektmitarbeit nach Dienstverträgen.

  • Verträge zwischen afc-solution und dem Auftraggeber richten sich ausschliesslich nach diesen Geschäftsbedingungen.

  • afc-solution legt die anwendbaren AGB im Angebot fest. Von den AGB abweichende Bestimmungen im Angebot werden ausdrücklich als solche bezeichnet.

  • Durch Auftragserteilung oder Annahme des Angebots werden diese AGB vom Auftraggeber anerkannt. Abweichenden Bestimmungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen sowie die Verwendung entgegenstehender Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch afc-solution.

Angebot, Vertrag

  • Die Angebotserstellung erfolgt unentgeltlich.

  • Angebote sind vom Datum der Erstellung an während der spezifizierten Gültigkeitsdauer für afc-solution verbindlich.

  • Alle Angebote unterliegen der gesetzlichen Mehrwertsteuerpflicht. Preisangaben verstehen sich ohne Mehrwertsteuer sofern diese im Angebot nicht explizit ausgewiesen wird.

  • Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers innerhalb dieser Frist zustande. Wird die Dienstleistung ohne explizite Auftragserteilung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber stillschweigend zustande.

  • Bis zum Zustandekommen des Vertrags können sich die Parteien ohne finanzielle Folgen von den Vertragsverhandlungen zurückziehen.

Umfang und Ausführung der Leistungen

  • Der Umfang der Leistungen wird im Vertrag geregelt. Die Vertragspartner geben Name und Funktion der jeweils verantwortlichen und ausführenden Personen beiderseits schriftlich bekannt ("Zuständigkeiten").

  • afc-solution informiert während der Ausführung der Leistungen den Auftraggeber regelmässig über den Stand der Arbeiten. Der Auftraggeber hat die ihm in diesem Zusammenhang gelieferten Informationen (Zwischenresultate, Dokumente usw.) innert angemessener Frist zu prüfen und eventuelle Einwendungen und Mängel afc-solution schriftlich mitzuteilen.

  • Die Vertragspartner verpflichten sich, gegenseitig alle Umstände und Tatsachen aus ihren Bereichen anzuzeigen. welche die Erfüllung des Auftrags gefährden können oder zu unzweckmässigen Lösungen führen.

  • Bei einem nicht vorhersehbaren Ausfall eines Mitarbeiters (infolge Krankheit, Unfall oder ähnlicher Gründe) haftet afc-solution nicht. afc-solution bemüht sich jedoch einen Ersatz zu stellen, falls die personellen Ressourcen dies erlauben.

  • Wird die Leistung ganz oder teilweise beim Auftraggeber erbracht, so stellt dieser eine geeignete Arbeitsumgebung und die notwendige Infrastruktur (Hardware und Software) unentgeltlich zur Verfügung. afc-solution verpflichtet in diesem Fall die ausführenden Mitarbeiter zur Einhaltung der betrieblichen Vorschriften des Auftraggebers.

  • afc-solution bürgt für die sorgfältige Ausführung der Leistungen und setzt nur gut ausgebildete, fachlich geeignete Mitarbeiter ein.

Vergütung

  • afc-solution erbringt die Leistungen nach Aufwand oder zu Festpreisen. Enthält das Angebot bei Abrechnung nach Aufwand eine obere Begrenzung der Vergütung ("Kostendach"), so ist afc-solution nur zur Erbringung von Leistungen in entsprechendem Umfang verpflichtet.

  • Bei Abrechnung nach Aufwand liefert afc-solution zusammen mit der Rechnung für jeden eingesetzten Mitarbeiter einen Tätigkeitsbericht, aus dem pro Tag die erbrachten Leistungen mit Arbeits- und Reisezeit ersichtlich sind.

  • Bei Festpreisen wird der Zahlungsplan im Vertrag festgelegt.

Zahlung

  • Zahlungen haben ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto für afc-solution kosten- und spesenfrei zu erfolgen.

  • Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, afc-solution hat die Ansprüche des Auftraggebers schriftlich anerkannt oder die Ansprüche des Auftraggebers sind rechtskräftig festgestellt worden.

Eigentumsvorbehalt

  • Wir behalten uns das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden vor.

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Kunden gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.

Haftung für Schäden

  • afc-solution haftet für Personen- und Sachschäden, die von afc-solution oder den ausführenden Mitarbeitern im Rahmen des Vertragsverhältnisses nachweislich schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für wirtschaftliche Schäden, insbesondere für entgangenen wirtschaftlichen Gewinn, wird generell ausgeschlossen.

Urheberrecht

  • Die aus der Vertragserfüllung entstehenden Urheber- und Patentrechte erwirbt der Auftraggeber. Dies betrifft insbesondere die in den Art. 9, 10 und 11 des Urheberrechtsgesetzes (URC) umschriebenen Punkte.

  • afc-solution behält sich vor, Werke ohne individuellen Charakter (Art. 2, URG), die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entwickelt wurden, unentgeltlich weiter zu verwenden. Dazu gehören allgemeingültige Software- und Hardware Komponenten und gewonnenes Know-how.

  • afc-solution gewährleistet, dass mit seinem Angebot und seinen Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

  • Insbesondere stellt afc-solution vertraglich sicher, dass seinen Mitarbeitern keine Urheberrechte an Werken zustehen, die sie in Ausübung der dienstlichen Tätigkeit entwickeln.

  • An allen von afc-solution zur Verfügung gestellten Unterlagen zu Software, Hardware, Elektronik und Qualitätssicherung behält sich afc-solution Eigentums und Urheberrechte vor.

Geheimhaltung

  • Beide Vertragspartner verpflichten sich und ihre Mitarbeiter zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Dokumente, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Besteht ein Zweifel über die Zugehörigkeit solcher Informationen zu Geschäftsgeheimnissen des anderen Vertragspartners, so besteht eine gegenseitige Konsultationspflicht.

  • Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und zeitlich unbeschränkt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses resp. nach Erfüllung der Leistung.

Abwerben von Mitarbeitern

  • Beide Vertragspartner verpflichten sich, keine gegenseitige Abwerbung von Mitarbeitern zu betreiben. Wird diese Bestimmung von einem Vertragspartner verletzt, so steht dem anderen Partner eine Entschädigung in der Höhe eines Jahresgehalts des abgeworbenen Mitarbeiters zu.

Support, Reaktionszeit

  • Als Bereitschaftszeit für telefonische Unterstützung gilt die normale Bürozeit der afc-solution, d.h. Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr ohne allgemeine Feiertage.

  • afc-solution verpflichtet sich, spätestens 24 Stunden nach Anforderung durch den Auftraggeber (innerhalb der Arbeitszeiten) mit dem Support zu beginnen.

Beendigung des Vertragsverhältnisses

  • Die Kündigungsfrist für das Vertragsverhältnis wird im Vertrag geregelt. Im Falle der Kündigung berechnet sich die Vergütung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.

Schlussbestimmungen

  • Der Auftraggeber kann gegenüber afc-solution bestehende Ansprüche nur mit Zustimmung von afc-solution abtreten, übertragen oder verpfänden.

  • Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind implizit durch wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

  • Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Parteien St. Gallen. afc-solution darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Auftraggebers anrufen.

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